Ziele der apparativen Qualitätssicherung in der Ultraschalldiagnostik

Deutliche Kostenreduzierungen und eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit in Praxis und Klinik sind nur über eine optimale Qualität der diagnostischen Leistungen erreichbar.
Die geprüfte Gerätequalität des Ultraschallsystems ist die Basis für beispielsweise:

  • Diagnosesicherheit
  • Verkürzung der Untersuchungsabläufe
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen (Kostensenkung)
  • Vermeidung von Fehldiagnosen
  • Rechtssicherheit gegenüber Patienten
  • Einsparung von weiteren bildgebenden Verfahren

Die hohe Qualität (Bildgüte) eines Ultraschallsystems ist der Garant für eine hohe Zuverlässigkeit bzw. Sicherheit des Untersuchungsbefunds bzw. der Diagnose.
Die Bildgüte des Ultraschallsystems ist im Wesentlichen gekennzeichnet durch:

  • die apparative Bildgüte in Bezug auf die Geräteklasse:
    Die Geräteklasse definiert die Eignung oder Zulassung eines Gerätesystems aufgrund seines technischen Leistungsvermögens für einen bestimmten Einsatzfall (Untersuchung).
  • die apparative Bildgüte aufgrund des aktuellen technischen Zustands des Gerätes:
    Aufgrund der technischen Alterung oder „Verschleißes“ eines jeden Ultraschallsystems kommt es zu einer Verringerung des Leistungsvermögen und damit der Bildqualität des Gerätes.
    Für die Qualitätssicherung sind somit Wiederholungsprüfungen in Bezug auf die Bildgüte und das Leistungsvermögen unabdingbar.
    Durch eine Prüfung der Gerätequalität (z.B. die automatisierte Prüfung mittels TCC*- System) ist der aktuelle Zustand quantitativ nachweisbar und eine Aussage über die Eignung für die entsprechende Untersuchung möglich.
    * TCC – Tissue Characterization Consulting, satrapa.tcc@aon.at; schulz.ultraconsult.hmse@t-online.de; g.doblhoff@aon.at

Das bildgebende Verfahren Ultraschalldiagnostik kann durch die technische Qualitätssicherung eine grundlegende Qualitätsverbesserung erfahren und damit wieder eine höhere Akzeptanz im Rahmen der bildgebenden Verfahren erlangen.

Durch die unabhängige und neutrale Qualitätsprüfung werden Einsparungen und Vorteile bei der Neubeschaffung und beim Servicemanagement erzielt:

  • Prüfung von zu beschaffenden Systemen im Hinblick auf das Leistungsvermögen für den geplanten Einsatz
  • Objektiver Vergleich unterschiedlicher Ultraschallgerätesysteme
  • Durch die kontinuierliche Qualitätsprüfung der Ultraschallgerätesysteme ist der Service durch den Gerätehersteller planbar (z.B. bei ungenügender Gerätequalität) oder notwendige Neubeschaffungen objektiv kalkulierbar.