Technische Prüfung (Konstanzprüfung) des Bildwiedergabegeräts (Monitor)

Vollständige Konstanzprüfung des Bildwiedergabegeräts – Monitor

Es erfolgt die technische Prüfung der Bildqualität des Bildwiedergabegeräts (Monitor). Als Grundlage für die Prüfung wird ein Verfahren in Anlehnung an die Norm DIN V 6868-57 gewählt.
Die Broschüre des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. „Qualitätssicherung an Bildwiedergabegeräten“ stellt den Umfang und die Ausführung der Konstanzprüfung ergänzend dar.

Die Prüfung beinhaltet folgende Leistungen:

  • Prüfung der Betrachtungsbedingungen:
    Die Beleuchtungsstärke im Untersuchungsraum und die übrigen Betrachtungsbedingungen sind für die Sonografie äußerst wichtig.
    Die Orientierung im Raum und die Ausrichtung zu Beleuchtungskörpern und Fenstern können sich bei den mobilen Ultraschallgeräten verändern.
    Deshalb muss die Gestaltung des Arbeitsplatzes besonders sorgfältig vorgenommen werden.
    Die Umgebungslichtbedingungen werden messtechnisch bestimmt und in entsprechend dokumentiert.
    Hinweise für optimale Umgebungslichtbedingungen werden diskutiert und Vorschläge für eine Reproduzierbarkeit gemacht (z.B. durch Markierung an Lichtschaltern/ Dimmern).
    Messung: Schleierleuchtdichte bzw. Beleuchtungsstärke
  • Prüfung der Grauwertwiedergabe:
    Visuelle Beurteilung der Gleichabständigkeit von festgelegten Graustufen:
    alle Grauwerte sollen differenziert erkennbar sein, empfohlen werden SMPTE- oder IEC- Testbild.
    Visuelle Prüfung
    Voraussetzung: Grundeinstellung des Bildwiedergabegerätes (Helligkeit und Kontrast) wurde nicht verändert.
  • Schleierleuchtdichte:
  • Messung: Schleierleuchtdichte bzw. Beleuchtungsstärke.
  • Voraussetzung: Grundeinstellung des Bildwiedergabegerätes (Helligkeit und Kontrast) wurde nicht verändert.
  • Maximalkontrast:
    Messung: maximale und minimale Leuchtdichte
    Voraussetzung: Grundeinstellung des Bildwiedergabegerätes (Helligkeit und Kontrast) wurde nicht verändert.
  • Geometrische Bildeigenschaften:
    Visuelle Prüfung
    Orts- und Kontrastauflösung:
    Visuelle Prüfung
  • Zeilenstruktur
    Visuelle Prüfung
  • Farbbezogene Gesichtspunkte
    Visuelle Prüfung
  • Artefakte
    Visuelle Prüfung
  • Bildinstabilitäten
    Visuelle Prüfung
  • Beurteilung der Prüfergebnisse und Auswertung
  • Dokumentation
    Im Rahmen der Prüfung erfolgen die Dokumentation der Messergebnisse und die Erstellung eines Prüfberichts mit einer schriftlichen Bewertung des geprüften Ultraschallsystems.
    Die Dokumentation wird wahlweise in Papierform oder als PDF-Datei erstellt.
  • Vergabe eines Prüfsiegels