Prüfung des hygienischen Zustands des Ultraschallsystems und der Sonden

Visuelle Prüfung der Gerätehygiene:

  • Um den Gesundheits- und Arbeitsschutz für die Durchführung der technischen Prüfungen zu gewährleisten, wird vor Beginn aller Arbeiten an dem Ultraschallsystem eine visuelle Prüfung des Gesamtsystems (insbesondere die Ultraschallsonden) unter hygienischen Gesichtspunkten (z. B. angetrocknete Gel-Reste, Blut- und Sekretreste, andere nicht bestimmbare Verschmutzungen) durchgeführt.
  • Im Falle von groben Beanstandungen ist eine Reinigung und Desinfektion des Gesamtsystems durch den Betreiber notwendig.

Reinigung und Desinfektion der Ultraschallsonden:

  • Unabhängig von der Prüfung wird eine Reinigung und Desinfektion der Ultraschallsonden und der Sondenkabel vor Beginn der Prüfungen unter Beachtung des hygienischen Personenschutzes vorgenommen.
  • Zusätzlich zum Schutz des prüfenden Personals wird somit eine eventuelle Kreuzkontaminierung über das Prüfsystem ausgeschlossen.
  • Die Reinigung und Desinfektion erfolgt mit geeigneten Mitteln materialschonend.
    (nach den Empfehlungen des RKI und der Gerätehersteller)